Hausordnung

An dieser Stelle möchten wir Sie mit den verbindlichen Grundregeln unseres Hauses bekannt machen.

  • Alle Personen, die sich in der Kindertagesstätte sowie in deren Gelände auf halten, sind Vorbild für die Kinder und achten auf Sauberkeit, Ordnung, Ruhe und Höflichkeit.
  • In der Kita und auf dem gesamten Kita Gelände herrscht absolutes Rauchverbot.
  • Im Interesse der Sicherheit der Kinder ist das Eingangstor geschlossen zu halten.
  • Das Mitbringen von Tieren ist untersagt! Beim Festleinen der Hunde außerhalb des Geländes ist darauf zu achten, dass der Zutritt vom Gelände und Gebäude nicht behindert wird und die Sicherheit aller gewährleistet wird.
  • Das Befahren des Gebäudes mit Inlinern, Rollern oder anderen Fahrzeugen ist auf Grund der Sicherheit für alle Gäste unseres Hauses nicht gestattet.
  • Geschwisterkinder dürfen ihre Geschwister ab dem 12. Lebensjahr alleine abholen. Für das Abholen der Spatzenkinder (1-3 Jahren) muss die abholberechtigte Person das 18. Lebensjahr erreicht haben. Abholberechtigte Personen sind in der Anlage 7 des Betreuungsvertrages einzutragen.
  • Kinder dürfen grundsätzlich nicht ohne Begleitung nach Hause gehen.
  • Bitte achten Sie unsere Bringund Abholzeiten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
  • Sämtliche Änderungen von persönlichen Daten  (Namen, Anschriften, Telefonnummern, …) sind unverzüglich der Leitung mitzuteilen.
  • Für mitgebrachte Gegenstände wie Roller, Fahrräder, Schlitten, Spielzeug usw. ist ausschließlich der Besitzer verantwortlich. Die Kita haftet nicht für Schäden oder Verlust dieser Gegenstände.
  • Das Essen von Bonbons und Kaugummi ist den Kindern während ihres Aufenthaltes in der Kita untersagt, da während des Spiels eine erhöhte Gefahr des Verschluckens besteht.
  • Das Tragen von Ohrringen oder anderen Schmuckgegenständen in der KiTa erfolgt auf Grund der Verletzungsgefahr auf eigene Gefahr der Eltern.
  • Die Kinder sind in sicherer Kitakleidung in die Kita zu bringen, d.h. Kordeln und Schnüre sind zu entfernen, damit die Kinder sich nicht strangulieren können.  (Jacken, Handschuhe, Pullis etc.)
  • Medikamente werden in der Kindertagesstätte nicht verabreicht. Nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen oder Anfallsleiden ist dies nach Absprache mit dem Träger und der Leiterin sowie auf schriftliche Anweisung des Arztes und der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Spritzen sind davon generell ausgeschlossen.
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